Neue Spielregeln zum 01.01.2026: Änderung der Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwerte
uvm.
➢ Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen wird zum 01.01.2026 in Kraft treten und Änderungen imGVG, ZPO, FamFG, FamGKG, StPO und vielen weiteren Gesetzen bringen.
➢ Seit 1993 ist die Streitwertgrenze für die Unterscheidung der Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten unverändert. Dies gilt auch für die Wertgrenzen für Berufungen, Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, der Grenze für die Nichtzulassungsbeschwerde oder aber Kostenbeschwerden.
➢ Streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte werden ebenfalls geändert.
➢ Das OLG ist als erste Instanz machbar – wie?
➢ Dies hat sich zum 01.01.2026 oder wird sich in wenigen (unbedeutenden) Aspekten zum 01.07.2026 ändern, oder ist schon seit dem 01.04.2025 machbar!
➢ Dieser Workshop bringt alle Änderungen aus der ZPO, dem GVG und dem EGGVG, dem FamFG, FamGKG, StPO und, und, und…… Darüber hinaus gibt es strukturelle Änderungen im RVG und der ZPO zur nachträglichen Änderung von Kostenentscheidungen.
➢ Die Übergangsvorschriften werden klar definiert, taktische Fragen zur Mandatsführung und auch das Vorgehen im Falle einer irrtümlich falschen Rechtsmittelbelehrung diskutiert.
➢ Diese Kenntnisse sind für eine haftungsfreie Mandatsführung unerlässlich! Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter und Anwälte gleichermaßen.
Zum 1.1.2022 ist die aktive Nutzungsverpflichtung des beA gestartet und damit gilt dies auch für die Mahnbescheidsanträge und die Aufträge im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Weiter haben sich die Zustellvorschriften geändert und auch einiges im Vollstreckungsrecht direkt.
Konkret:
- Mahnbescheidsanträge per beA
- Titel – Klausel – Zustellung: und das alles elektronisch?
- Weitere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- Elektronische Antragstellung beim PfüB: Voraussetzungen und Abläufe
- Elektronische Beauftragung des Gerichtsvollziehers
- Die Änderungen im Vollstreckungsrecht zum 01.01.2022
u.a. Neuerungen im Rahmen der Lohn- und Gehaltspfändung, bei den
Drittauskünften, bei der Pfändung von Gegenständen, Bargeld etc. - Kosten
- Beweisfragen – Zugangsnachweise